Geldwäsche ist ein zentrales Problem der Finanzkriminalität in Deutschland. Unter Geldwäsche versteht man die Integration illegal erworbener Mittel in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf, um deren wahre Herkunft zu verschleiern. Dieses illegale Kapital stammt oft aus kriminellen Tätigkeiten wie Drogenhandel, Menschenhandel oder Steuerbetrug. In Deutschland regelt das Strafgesetzbuch die Sanktionen für Geldwäsche und sieht bei Verstößen strenge Strafen vor. Zudem gibt es spezifische Geldwäschegesetze in Deutschland, wie das Geldwäschegesetz (GwG), welches 2010 in Kraft trat.
Deutschland wird häufig als Paradies für Geldwäsche bezeichnet. Das liegt unter anderem an der hohen Bedeutung des Bargeldes und den unzureichenden Kontrollen. So liegt die Bargeldobergrenze bei 10.000 Euro. Oberhalb dieser Summe muss man sich in der Regel ausweisen. Leider gibt es in der Praxis zu wenige Kontrollen, um festzustellen, ob diese Identifikationspflicht tatsächlich eingehalten wird. Das führt dazu, dass Milliarden an Euro aus illegalen Geldquellen jährlich in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden.
Die Europäische Union hat Deutschland wiederholt abgemahnt, weil es die EU-Geldwäscherichtlinien nicht vollständig umgesetzt hat. Eine der Hauptrichtlinien, die auf Ebene der Europäischen Union eingeführt wurden, ist die erste EU-Geldwäscherichtlinie im Jahre 1991. Diese wurde fortlaufend verschärft: 2001 folgte die zweite, 2005 die dritte, 2015 die vierte und 2018 die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie. Im Jahr 2021 kam es zur Einführung der sechsten EU-Geldwäscherichtlinie mit noch strengeren Vorschriften zur Risikoanalyse.
Was ist Geldwäsche?
Geldwäsche bezeichnet den Prozess, bei dem illegal erlangtes Geld in den offiziellen Wirtschaftskreislauf eingespeist wird, um die wahre Herkunft zu verschleiern und das Geld als „sauber“ darzustellen. Diese Praxis ist strafbar und gemäß § 261 Abs. 1 des Strafgesetzbuches in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt. Typische Beispiele für Ursprungsdelikte sind Drogenhandel, Prostitution, illegales Glücksspiel, Waffenhandel und Korruption.
Die Methoden der Geldwäsche sind durch die Globalisierung der Finanzmärkte komplexer geworden, was die Verfolgung illegaler Transaktionen erschwert. Finanzdienstleister sind gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, besondere Sorgfalt und Aufsicht zu wahren, um Verdachtsfälle frühzeitig zu erkennen. Banken, Versicherungsunternehmen, Immobilienmakler, Spielbanken und Güterhändler müssen ihre Geschäftspartner identifizieren und verdächtige Transaktionen den zuständigen Behörden melden.
Oft involvierte Akteure der Geldwäsche sind sogenannte Finanzagenten, die ihr Privatkonto für geldwäscherelevante Transaktionen zur Verfügung stellen. Solche illegalen Finanzen werden in kleinen Teilbeträgen eingeschleust, um keine Aufmerksamkeit zu erregen — eine Methode, die als Smurfing bekannt ist. Obwohl nur ein kleiner Teil der Kryptowährungstransaktionen kriminellen Aktivitäten zugeordnet werden kann, sind gutgläubige Verbraucher häufig als unwissentliche Helfer involviert.
Die Hauptakteure hinter der Geldwäsche
Im komplexen Umfeld der Geldwäsche spielen verschiedene Akteure eine zentrale Rolle, um illegale Gelder in den legalen Finanzkreislauf einzuspeisen. Die beiden wichtigsten Akteursgruppen sind die Organisierte Kriminalität und die Finanzagenten, die jeweils unterschiedliche, aber komplementäre Funktionen erfüllen.
Organisierte Kriminalität
Die Organisierte Kriminalität ist eine zentrale Säule der Geldwäscheakteure. Verbrecherorganisationen beschäftigen sich häufig mit schwerwiegenden Straftaten wie Drogenhandel, Korruption und Menschenhandel. Die finanziellen Gewinne aus diesen illegalen Aktivitäten müssen anschließend „gewaschen“ werden, um sie in den legalen Finanzkreislauf einzuschleusen. Dabei nutzen sie verschiedene Techniken und Netzwerke, um die Herkunft der Gelder zu verschleiern und die strafrechtliche Verfolgung zu erschweren. Die Geldwäscheakteure innerhalb dieser Strukturen agieren oft grenzüberschreitend, was die Nachverfolgung wesentlich erschwert.
Finanzagenten
Finanzagenten spielen eine weitere wichtige Rolle in der Geldwäsche. Oft agieren sie unwissentlich, indem sie ihre Bankkonten oder Identitäten zur Verfügung stellen, um schmutziges Geld weiterzuleiten. Diese Personen, die auch als „Money Mules“ bekannt sind, werden von der Organisierten Kriminalität rekrutiert und dafür benutzt, um die Herkunft der Gelder zu verschleiern. Finanzagenten sind somit ein unverzichtbares Glied im Prozess der Geldwäsche, indem sie den Geldfluss durch verschiedene Finanzinstitutionen lenken und somit die Spur verdecken.
Die Ziele und Auswirkungen der Geldwäschebekämpfung
Die Geldwäschebekämpfung hat vorrangig das Ziel, Transparenz in Geschäftsbeziehungen und Finanztransaktionen zu schaffen. Hierbei ist es essenziell, illegale Gelder vom Finanzsystem fernzuhalten und somit die Finanzierung weiterer krimineller Aktivitäten zu verhindern. Dieser umfassende Ansatz gewährt den Finanzsystem Schutz und reduziert die Auswirkungen von Geldwäsche auf Wirtschaft und Gesellschaft.
Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz müssen ein effektives Risikomanagement implementieren, das eine Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen umfasst. Gemäß § 4 GwG müssen sie die Art und den Umfang ihrer Geschäftstätigkeit in das Risikomanagement einbeziehen. Die Kundensorgfaltspflichten erfordern die Identifizierung des Kunden und der wirtschaftlich Berechtigten, wobei politisch exponierte Personen und deren Angehörige besonders berücksichtigt werden müssen. Ein kontinuierliches Monitoring von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen ist ebenfalls notwendig.
Darüber hinaus verlangt § 15 Abs. 2 GwG verstärkte Sorgfaltspflichten bei identifiziertem höherem Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Im Falle eines geringen Risikos können Verpflichtete vereinfachte Sorgfaltspflichten anwenden. Wenn ein Verdacht auf Geldwäsche vorliegt, ist eine Meldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) gemäß § 43 GwG erforderlich.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht strikt die Umsetzung des Geldwäschegesetzes durch Banken. Die Nationale Risikoanalyse (NRA) des Bundesfinanzministeriums identifiziert und aktualisiert regelmäßig die Risikofelder für Geldwäsche. Die BaFin erstellt dabei individuelle Risikoprofile für alle Bankinstitute und führt sowohl On-Site- als auch Off-Site-Maßnahmen durch, um die geldwäscherechtlichen Vorkehrungen zu überprüfen.
Durch diese präventiven und repressiven Maßnahmen wird der Finanzsystem Schutz gewährleistet und die Auswirkungen von Geldwäsche werden begrenzt. Die Abteilung Geldwäscheprävention der BaFin bleibt im ständigen Austausch mit anderen Aufsichtsbehörden und der FIU, um Informationen über Verdachtsmeldungen zeitnah und effizient zu verarbeiten.
Gesetze zur Geldwäscheprävention in Deutschland
In Deutschland spielt das Geldwäschegesetz (GwG) eine zentrale Rolle in der Prävention und Bekämpfung von Geldwäscheaktivitäten. Das Gesetz setzt strenge Anforderungen an Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen, Wirtschaftsprüfer und Immobilienmakler. Diese müssen ein umfassendes Risikomanagementystem installieren, regelmäßige Risikoanalysen durchführen und entsprechende Sorgfaltspflichten in Bezug auf ihre Kunden anwenden.
Das Geldwäschegesetz (GwG)
Das Geldwäschegesetz Deutschland in seiner aktuellen Form trat am 26. Juni 2017 zur Umsetzung der vierten EU-Richtlinie in Kraft und wurde zuletzt am 12. Dezember 2019 überarbeitet. Wesentliche Änderungen traten am 1. Januar 2020 in Kraft. Zu den Verpflichtungen nach dem GwG gehören unter anderem die Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten ins Transparenzregister, die Einführung eines internen Risikomanagements sowie die Abgabe von Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU).
Seit dem 1. August 2021 besteht zudem eine Eintragungspflicht in das Transparenzregister für fast alle Gesellschaften. Die Eintragung erfolgt kostenlos, jedoch wird nach der Eintragung eine jährliche Gebühr fällig. Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, die mehr als 25% der Kapitalanteile oder Stimmrechte kontrollieren. Die Eintragungspflicht erstreckt sich auf juristische Personen des Privatrechts, alle im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften und Trusts, während Einzelunternehmer, eingetragene Kaufleute und Gesellschaften bürgerlichen Rechts derzeit ausgenommen sind.
Strafen bei Nichteinhaltung
Verstöße gegen das Geldwäschegesetz Deutschland werden streng geahndet. Missachtung der Vorschriften kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Diese Strafen können gemäß § 56 GwG bis zu Millionenbeträgen reichen. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat das Recht, die Einhaltung der GwG-Pflichten zu überprüfen und bei Verstößen Bußgelder zu verhängen. Bei Verdacht auf illegale Aktivitäten sind Unternehmen verpflichtet, dies unverzüglich der FIU zu melden. Eine sorgfältige, vollständige und zweckmäßige Risikoanalyse muss erstellt, dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Rolle der EU-Geldwäscherichtlinien
Die EU-Geldwäscherichtlinien spielen eine entscheidende Rolle in der Bekämpfung von Geldwäsche innerhalb der Europäischen Union. Sie dienen als grundlegende Basis für nationale Gesetze wie das deutsche Geldwäschegesetz (GwG). Im Laufe der Jahre wurden sechs Richtlinien verabschiedet, wobei jede neue Version darauf abzielt, gegen die jüngsten Herausforderungen und Taktiken der Geldwäsche vorzugehen.
Die erste EU-Geldwäscherichtlinie (1AMLD) wurde bereits 1991 eingeführt und richtete sich hauptsächlich an Finanzinstitute. Mit der zweiten Richtlinie (2AMLD) im Jahr 2001 wurde der Geltungsbereich auf andere Branchen erweitert. Dies stellte sicher, dass auch Nichtbankinstitute den Anti-Geldwäscherichtlinien folgten.
Die dritte Richtlinie (3AMLD) wurde als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 erlassen und verschärfte die Anforderungen an die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Die vierte Richtlinie (4AMLD), in Kraft getreten 2017, führte einen risikobasierten Ansatz ein und verpflichtete Unternehmen, detaillierte Kundenrisikoprofile zu erstellen.
Mit der fünften Richtlinie (5AMLD), veröffentlicht im Januar 2020, fokussierte sich die EU auf die Regulierung von Prepaid-Karten und Kryptowährungen. Diese Richtlinie erweiterte den Zugang zu elektronischen Transparenzregistern und stellte sicher, dass alle Mitglieder der Öffentlichkeit, jedoch mit reduzierten Daten, Einsicht nehmen können.
Die sechste Richtlinie (6AMLD), die im Juni 2021 in Kraft trat, umfasste 22 Vortaten im Rahmen der Geldwäsche und verschärfte die Strafen für Geldwäschevergehen erheblich. Laut EU Gesetzgebung Geldwäsche sind Dienstleister in Steuerangelegenheiten, Mietmakler, Kunstvermittler, Kunstlagerhalter und Anbieter von Kryptowährungen nun ebenfalls verpflichtet, die EU-Geldwäscherichtlinien zu erfüllen. Dies macht klar, wie umfassend die neuen Regelungen sind, um die Risiken der Anonymität zu minimieren und die Transparenz zu erhöhen.
Die verstärkten Sorgfaltspflichten, die durch die EU-Geldwäscherichtlinien auferlegt werden, erhöhen den administrativen Aufwand für Verpflichtete. Insbesondere bei Transaktionen mit Hochrisikodrittländern sind zusätzliche Informationen erforderlich. Diese Länder werden durch die Europäische Kommission spezifisch festgelegt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die EU Gesetzgebung Geldwäsche durch regelmäßige Überarbeitungen und Anpassungen der Richtlinien sicherstellt, dass die EU im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stets auf dem neuesten Stand bleibt.
Wie funktioniert der Prozess der Geldwäsche?
Geldwäsche wird als der Prozess beschrieben, illegal erworbenes Geld zu verschleiern und in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuführen. Dieser Geldwäscheprozess umfasst drei Hauptphasen: Plazieren, Verschleiern und Integrieren. Jede dieser Phasen spielt eine entscheidende Rolle, um die illegale Herkunft der Mittel zu verbergen und schließlich in die legalen Finanzen zu integrieren.
Phase 1: Plazieren
In der sogenannten Placement-Phase wird versucht, das illegal erwirtschaftete Geld im Wirtschaftskreislauf zu platzieren. Dies wird oft erreicht, indem das Geld in kleine Beträge aufgeteilt und über verschiedene Konten eingezahlt wird, eine Methode, die als „Smurfing“ bekannt ist. Typische Indikatoren für Geldwäsche in dieser Phase können ungewöhnlich hohe Bargeldbeträge oder verdächtige Einzahlungen sein. Es ist auch üblich, das Geld durch gefälschte Rechnungen oder Scheinfirmen in das Finanzsystem einzuspeisen.
Phase 2: Verschleiern
In der Verschleierungsphase werden komplexe Transaktionen durchgeführt, um die wahre Herkunft der Gelder zu verbergen. Dies beinhaltet oft eine Serie von Transfers zwischen verschiedenen Bankkonten, manchmal auch international, um eine Spur zu legen, die schwer zu verfolgen ist. Das Ziel dieser Phase ist es, die finanzielle Transparenz zu minimieren, sodass die Verfolgung und Identifikation der Illegalität des Geldes erschwert wird. Ein klassisches Beispiel hierfür ist der Einsatz von Scheingeschäften oder zwischengeschalteten Finanzakteuren.
Phase 3: Integrieren
Die abschließende Phase des Geldwäscheprozesses ist die Integration. Hierbei handelt es sich um die Wiedereingliederung der längst verschleierten Gelder in die legale Wirtschaft. Dies geschieht durch den Einsatz des „gereinigten“ Geldes in rechtmäßige Geschäfte, wie Immobilienkäufe, Unternehmensinvestitionen oder Luxusgüter. Ein Indikator für diese Phase kann ein schlecht laufendes Restaurant sein, das dennoch hohe Gewinne verbucht, was auf die Einleitung illegaler Gelder hinweisen könnte.
Die Phasen der Geldwäsche sind eng miteinander verknüpft und erfordern ein tiefes Verständnis für Finanzsysteme sowie ständige Wachsamkeit seitens der Behörden, um wirksam bekämpft werden zu können.
Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Das Geldwäschegesetz (GwG) zielt darauf ab, potenziellen Geldwäscheaktivitäten durch strikte Vorschriften und Kontrollmechanismen entgegenzuwirken. Seit dem 1. Januar 2020 wurde der Kreis der Verpflichteten nach dem GwG erweitert und umfasst nun eine Vielzahl von Akteuren. Diese Akteure müssen spezifische Geldwäsche Sorgfaltspflichten erfüllen, um die finanzielle Integrität zu schützen.
Zahlreiche Akteure
Zu den Verpflichteten zählen nicht nur Banken und Versicherungen, sondern auch Mietmakler, Kunstvermittler, Kunstlagerhalter, Dienstleister in Steuerangelegenheiten und Anbieter von Kryptowährungen. Diese Verpflichteten müssen jedwede Geschäftsbeziehung und Transaktion auf Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung prüfen und dokumentieren. Die Pflicht zur Identifizierung des Geschäftspartners greift bei Transaktionen, die den Wert von 15.000 EUR (einzeln oder kumulativ) übersteigen. Für Gewerbetreibende kann diese Pflicht bereits bei Barzahlungen ab 10.000 EUR relevant werden.
Pflichten der Verpflichteten
Die Geldwäsche Sorgfaltspflichten der Verpflichteten nach dem GwG umfassen mehrere Kernelemente. Verpflichtete müssen Risikoanalysen ihrer Vertragspartner durchführen, interne Sicherungsmaßnahmen implementieren und die Zuverlässigkeit ihrer Mitarbeiter überprüfen. Darüber hinaus ist die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten erforderlich.
Die Meldung von Verdachtsfällen muss an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) erfolgen. Verstöße gegen das GwG können mit Bußgeldern von bis zu fünf Millionen Euro oder bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes des vorherigen Geschäftsjahres sanktioniert werden. Einfache Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 150.000 Euro, schwerwiegende bis zu einer Million Euro geahndet werden. Es besteht zudem eine Aufbewahrungspflicht, die die Archivierung von Daten und Dokumenten aus Prüfungen und Transaktionen für einen Zeitraum von fünf Jahren umfasst.
Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche
Um eine effektive Geldwäsche Prävention zu gewährleisten, sind zahlreiche Präventionsmaßnahmen erforderlich. Diese Maßnahmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung Finanzkriminalität und beinhalten verschiedene Schritte und Verfahren.
Ein wichtiger Bestandteil der Geldwäsche Prävention ist die Eintragung ins Transparenzregister. Während die Jahresgebühr für das Transparenzregister 2020 noch 4,80 Euro betrug, stieg sie 2021 auf 11,47 Euro und beträgt ab 2022 20,80 Euro. Sämtliche Unternehmen müssen entsprechend den gesetzlichen Fristen ihre Eintragungen vornehmen, wobei die Frist für alle anderen Unternehmen am 31. Dezember 2022 endete.
Ein weiteres zentrales Element ist die Pflicht zur Einrichtung eines Risikomanagements für alle Verpflichteten, außer Güterhändler, die keine Barzahlungen ab 10.000 Euro tätigen. Dies umfasst auch die Notwendigkeit, bei erhöhter Risikoerkennung verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden. Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten können Bußgelder bis zu 150.000 Euro verhängt werden, bei besonders schweren Vergehen sogar bis zu 5.000.000 Euro.
Die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter ist ebenfalls ein Schlüsselelement der Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche. Dies soll sicherstellen, dass alle Mitarbeiter stets über die neuesten Geldwäschemethoden informiert sind und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen können. Darüber hinaus müssen die Verpflichteten bei Verdachtsmomenten unverzüglich Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) erstatten.
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die Umsetzung der genannten Maßnahmen sind entscheidend für die effektive Bekämpfung Finanzkriminalität. Verstöße gegen die Eintragungspflicht oder andere Vorgaben des Geldwäschegesetzes können zu hohen Strafzahlungen und einem erheblichen Reputationsverlust führen.
Die Meldepflicht bei Verdacht auf Geldwäsche
Bei Verdacht auf Geldwäsche besteht in Deutschland eine gesetzliche Meldepflicht Geldwäsche. Diese Pflicht gilt unabhängig vom Wert des Vermögensgegenstandes oder der Höhe der Transaktion. Schwellenwerte wie 10.000 € für Mietmakler oder 2.000 € für Edelmetallhändler heben die Meldepflicht nicht auf.
Diese Verdachtsfälle müssen der Finanztransaktionsuntersuchungsstelle (FIU) gemeldet werden, und zwar über das elektronische Portal „goAML“. Seit dem 01.01.2020 müssen alle Verpflichteten sich bei der FIU registrieren, unabhängig davon, ob sie eine konkrete Verdachtsmeldung abgeben oder nicht. Nach Abgabe einer Verdachtsmeldung darf das zugrunde liegende Geschäft zunächst nicht durchgeführt werden, es sei denn, ein Aufschub würde die Aufklärung einer Straftat behindern.
Laut § 43 Abs. 1 GwG muss jede Verdachtsmeldung elektronisch über die Benutzeroberfläche von „goAML“ abgegeben werden. Bei Immobilien können mehrere Eigentümerwechsel in Serie und zu steigendem Preis ein Verdachtsmoment darstellen. Touristen aus Drittstaaten, die mit Barmitteln von mehr als 10.000 € bezahlen, müssen zudem eine schriftliche Bestätigung des Zolls vorweisen.
Risiken für die Meldepflichtigen bestehen, wenn die Meldepflicht Geldwäsche nicht erfüllt wird, da Verstöße nach § 56 Abs. 1 Nr. 59 GwG bußgeldbewehrt sind. Um die Sicherheit der Meldungen sicherzustellen, hat die FIU mit „goAML“ ein sicheres elektronisches System geschaffen. Sämtliche interne Verdachtsmeldungen müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
Die internationale Zusammenarbeit ist unabdingbar, wenn es um die effektive Bekämpfung der Geldwäsche geht. Kriminelle Netzwerke operieren häufig grenzüberschreitend, was eine koordinierte Reaktion erforderlich macht. In der Europäischen Union wurde eine EU-weite Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro vorgeschlagen, um Geldwäsche zu erschweren. Bereits rund zwei Drittel der EU-Mitgliedstaaten haben nationale Obergrenzen für Barzahlungen eingeführt, jedoch variieren diese erheblich.
Ein wesentlicher Schritt zur Stärkung der internationalen Geldwäschebekämpfung ist die Einführung der neuen EU-Behörde für Geldwäschebekämpfung (AMLA). Diese Behörde wird als zentrale Stelle fungieren und die Arbeiten der nationalen Behörden koordinieren. Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen Systems für die EU-weite Überwachung der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung. Bundesfinanzminister Christian Lindner betonte die Bedeutung der globalen Finanzsicherheit und kündigte Pläne zur Stärkung der nationalen und internationalen Kooperation an. Beispielsweise soll bis zum zweiten Quartal 2025 ein OK-Bekämpfungszentrum beim Zollkriminalamt (ZKA) eingerichtet werden.
Die Strategie zur Geldwäschebekämpfung umfasst auch die Digitalisierung und die Etablierung regionaler „OK-Ermittlungszentren“. Diese Zentren sollen die Arbeit vor Ort effektiv unterstützen und die Leistungsfähigkeit der Abteilungen erhöhen. Entwicklungsländer verlieren jährlich bis zu 1 Billion US-Dollar durch illegale Finanzströme, was das Sechsfache der öffentlichen Entwicklungshilfe darstellt. Die Entwicklung und Implementierung internationaler Standards durch die FATF sowie die Einhaltung dieser durch die EU-Richtlinien tragen erheblich zur Stärkung der globalen Finanzsicherheit bei.
Zusätzlich wird es künftig strenge Vorschriften für Krypto-Dienstleistungsanbieter geben, die verpflichtet sind, die Identität ihrer Kunden festzustellen. Diese Maßnahmen zur internationalen Geldwäschebekämpfung sind ein zentraler Bestandteil der globalen Anstrengungen, um illegale Finanznetze zu zerschlagen und die internationale Finanzstabilität zu gewährleisten.