Kindergeld zählt als eine bedeutende Unterstützung für Familien in Deutschland und sichert die grundlegende Versorgung der Kinder. Die Geschichte des Kindergeldes in Deutschland beginnt im Jahr 1935, als es erstmals als „Kinderbeihilfe“ eingeführt wurde. Diese Familienleistung wurde damals eingesetzt um kinderreiche Familien finanziell zu unterstützen, insbesondere in der wirtschaftlich schwierigen Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg.
Im Laufe der Jahrzehnte hat sich die Höhe des Kindergeldes mehrfach verändert, beginnend mit 10 Reichsmark im Jahr 1936 und steigernd auf aktuell 255 Euro monatlich. Diese Anpassungen unterstreichen die wachsende Bedeutung dieser Familienleistung in der Geschichte Kindergeld. Seit der ersten Einführung hat die Art und Weise, wie Kindergeld vergeben wird, kontinuierlich Anpassungen erfahren, um den sich ändernden Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht zu werden.
Einführung des Kindergeldes in Deutschland
Ursprünglich wurde das Kindergeld unter dem Begriff „Kinderbeihilfe“ für „arische“ Familien im Nationalsozialismus eingeführt. Diese Maßnahme sollte Familien mit vielen Kindern finanziell entlasten und die demografische Entwicklung im Sinne des nationalsozialistischen Regimes fördern. Im Folgenden wird die Entwicklung der Kinderbeihilfe Nationalsozialismus bis zur ersten Einführung Kindergeld beschrieben.
Die Anfänge zur Zeit des Nationalsozialismus
Im Jahr 1935 erhielten kinderreiche Familien erstmals eine einmalige Kinderbeihilfe. Dies war eine bedeutende Maßnahme zur Unterstützung von armen, kinderreichen Familien im nationalsozialistischen Deutschland. Diese einmalige Zahlung sollte die finanzielle Belastung der Familien mildern und wurde als Vorläufer der monatlichen Zahlungen betrachtet, die später eingeführt wurden.
Erste Kinderbeihilfe im Jahr 1936
Im April 1936 wurde die monatliche erste Einführung Kindergeld in Form der Kinderbeihilfe für Familien mit mindestens vier Kindern und geringem Einkommen ins Leben gerufen. Diese monatlichen Zahlungen waren die ersten systematischen staatlichen Unterstützungen für Familien und festigten die Grundlage für das spätere Kindergeld.
Erweiterung der Kinderbeihilfe ab 1938
Ab 1938 wurde die Kinderbeihilfe Nationalsozialismus erweitert, um auch Familien mit weniger Kindern zu unterstützen. Die monatlichen Zahlungen wurden damit für eine größere Zielgruppe zugänglich gemacht, was eine breitere Bevölkerungsschicht finanziell entlastete. Diese Erweiterung legte den Grundstein für die umfassendere Unterstützung von Familien nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und bereitete den Weg für die spätere Einführung des Kindergeldes in der Bundesrepublik Deutschland.
Kindergeld in der Bundesrepublik Deutschland
Das moderne Kindergeldsystem in Westdeutschland begann 1954 mit Zahlungen, die initial nur für das dritte Kind und weitere Kinder gewährt wurden. Diese Entwicklung Kindergeld BRD war ein bedeutender Schritt in der Unterstützung von Familien in der Nachkriegszeit.
Start im Jahr 1954
Kindergeld wurde erstmals am 14. Oktober 1954 im Bundestag beschlossen. Ab dem 1. Januar 1955 erhielten Familien monatlich 25 DM für das dritte und jedes weitere Kind. Diese Einführung Kindergeld BRD stellte eine wichtige ökonomische Unterstützung für Haushalte dar und entsprach einer Lohnerhöhung von rund 6,5 Prozent für den durchschnittlichen Arbeiterhaushalt.
Erste Zahlungen nach dem dritten Kind
Ursprünglich wurde Kindergeld nur ab dem dritten Kind ausgezahlt. Dies bedeutete, dass Familien motiviert wurden, größere Familien zu haben, um diese Unterstützung zu erhalten. Ab 1961 wurde das Kindergeld auf das zweite Kind erweitert, was eine bedeutende Veränderung in der Entwicklung Kindergeld BRD mit sich brachte.
25 DM als erster Kindergeldsatz
1954 betrug das Kindergeld 25 DM pro Monat für das dritte und jedes weitere Kind. Dieser Satz wurde in den folgenden Jahrzehnten mehrmals angepasst, um den steigenden Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. Zum Beispiel wurde das Kindergeld 1975 auf 50 DM für das erste Kind und 1992 auf 70 DM erhöht. Die Entwicklung Kindergeld BRD zeigt eine kontinuierliche Anpassung und Verbesserung zugunsten der Familien.
Kindergeld in der DDR
Die Einführung des Kindergeldes in der DDR erfolgte bereits im Jahr 1950. Damit war die DDR Vorreiter gegenüber vielen anderen Staaten. Dennoch wurde das Kindergeld zunächst nicht flächendeckend für alle Kinder ausgezahlt, sondern war beschränkt.
Einführung ab 1950
Im Jahr 1950 begann die DDR mit der Auszahlung von Kindergeld. Dies markierte einen wichtigen Schritt in der familienpolitischen Unterstützung. Die anfänglichen Regelungen waren jedoch noch sehr begrenzt und sahen vor, dass nur bestimmte Familien Anspruch auf Kindergeld hatten.
Kindergeld für alle Kinder ab 1969
Ein bedeutender Wendepunkt in der Geschichte des Kindergeldes in der DDR kam 1969, als beschlossen wurde, dass Kindergeld fortan an alle Kinder ausgezahlt wird. Diese umfassende Unterstützung war eine bewusste Entscheidung der DDR-Regierung, um Familien zu fördern und die wirtschaftliche Grundlage für eine kinderreiche Gesellschaft zu stärken.
Höhere Sätze als in der BRD
Ein langjähriger Vergleich Kindergeld BRD und DDR zeigt, dass die Sätze in der DDR grundsätzlich höher angesetzt waren als in der BRD. Dies war Teil einer umfassenden Politik, die darauf abzielte, Familien intensiver zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie trotz der hohen Arbeitsbelastung ausreichend abgesichert waren. Insbesondere in Anbetracht der hohen Erwerbsbeteiligung von Frauen, die in der DDR mit 91,2 Prozent weltweit die höchste Quote aufwies. Zudem betrafen diese Regelungen auch zusätzliche Maßnahmen wie der zinslose Ehekredit für Neuverheiratete und die Geburtenhilfe.
Seit wann gibt es Kindergeld für das erste Kind?
1975 markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der Geschichte des deutschen Sozialsystems. Ab diesem Jahr wurde das Kindergeld erstmals auch für das erste Kind gezahlt. Vor dieser Reform 1975 gab es finanzielle Unterstützung lediglich ab dem dritten Kind. Dies widerspiegele den wachsenden Konsens, dass alle Familien gleichermaßen gefördert werden sollten.
Änderung im Jahr 1975
Eine der wichtigsten Anpassungen im Jahr 1975 war die Reform 1975, durch die das Kindergeld auf das erste Kind ausgeweitet wurde. Diese Maßnahme war ein Schritt in Richtung einer gerechteren Familienförderung und trug dazu bei, die finanzielle Belastung junger Familien zu reduzieren.
Abschaffung der Einkommensgrenze
Zusätzlich zur Reform 1975 wurde ebenfalls die Einkommensgrenze abgeschafft. Dies bedeutete, dass Familien unabhängig von ihrem Einkommen für jedes Kind finanzielle Unterstützung erhalten konnten. Diese Neuerung war ein bedeutender Fortschritt in der nationalen Familienpolitik und erhöhte die Chancengleichheit innerhalb der Gesellschaft.
Kindergeldreformen im Laufe der Jahrzehnte
Das deutsche Kindergeldsystem hat im Laufe der Jahrzehnte zahlreiche Reformen durchlaufen. Besonders in den 1980er Jahren und Mitte der 1990er Jahre gab es wesentliche Änderungen und Anpassungen, um den sich wandelnden sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten gerecht zu werden.
Änderungen in den 1980er Jahren
Die 1980er Jahre brachten bedeutende Kindergeldreformen mit sich, insbesondere die Wiedereinführung des Steuerfreibetrags im Jahr 1983. Diese Maßnahme zielte darauf ab, Familien finanziell zu entlasten und das Kindergeldsystem gerechter zu gestalten.
Wiedereinführung des Steuerfreibetrags 1983
Während der Wirtschaftskrise in den 1980er Jahren wurde der Steuerfreibetrag wieder eingeführt, um Familien mit Kindern besser zu unterstützen. Diese Reform wurde von vielen als ein notwendiger Schritt angesehen, um den finanziellen Druck auf Familien zu mindern.
Reformen und Erhöhungen ab 1996
Ab 1996 kamen weitere wichtige Kindergeldreformen hinzu, die zu signifikanten Erhöhungen des Kindergeldes führten. Die Beträge wurden angehoben, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten gerecht zu werden und das Existenzminimum für Kinder von der Besteuerung freizustellen. Diese Reformen hatten nicht nur finanzielle Vorteile, sondern unterstützten auch Familien bei der Bewältigung sozialer und wirtschaftlicher Herausforderungen.
Aktuelle Höhe des Kindergeldes
Seit 2000 hat sich die Entwicklung des Kindergeldes mehrfach verändert, um den wachsenden Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden. Bis 2022 war die Höhe des Kindergeldes nach der Anzahl der Kinder gestaffelt, nun ist es unabhängig von der Kinderzahl. Die aktuelle Höhe des Kindergeldes beträgt 255 Euro monatlich pro Kind, und es sind weitere Anpassungen geplant.
Entwicklung seit 2000
Seit der Jahrtausendwende verzeichneten wir einige bedeutende Entwicklungen des Kindergeldes in Deutschland. Im Jahr 2009 erhielten alle Kinder, für die Anfang des Jahres Kindergeld gezahlt wurde, einen Einmalbetrag von 100 Euro pro Kind. Im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde im Jahr 2020 ein Bonus von 300 Euro pro Kind in zwei Raten ausgezahlt. In den folgenden Jahren gab es weitere Boni: 150 Euro im Mai 2021 und 100 Euro im Juli 2022 als Teil der Entlastungsmaßnahmen.
Voraussichtliche Änderungen für 2025 und 2026
Die wirtschaftlichen Anpassungen und die Entwicklungen des Kindergeldes führen zu einer geplanten Erhöhung auf 255 Euro monatlich ab dem 1. Januar 2025. Für 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 259 Euro pro Kind geplant. Diese Erhöhungen unterstreichen die anhaltende Priorität der Kinderunterstützung in der deutschen Familienpolitik. Trotz dieser Erhöhungen gibt es jedoch Einkommensgrenzen, bei deren Überschreitung der Förderanteil sinkt. Bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 86.000 Euro verschwindet der Förderanteil des Kindergeldes komplett, während bei Alleinerziehenden diese Grenze bei etwa 45.000 Euro liegt.
Unterschiedliches Kindergeld im Vergleich BRD und DDR
Ein Vergleich der Kindergeldunterschiede zwischen der BRD und der DDR zeigt, dass trotz gleicher Intentionen in beiden Staaten signifikante Differenzen in der Ausführung existierten. Im Kontext der Familienförderung spielte das Kindergeld eine unterschiedliche Rolle, stark beeinflusst durch die politischen Systeme beider Länder.
Unterschiede in den Kindergeldsätzen
In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde das Kindergeld 1954 eingeführt und betrug anfangs 25 DM ab dem dritten Kind. Seit 1986 wurde der Satz für das erste Kind auf 60 DM erhöht. Im Vergleich dazu, bekam in der DDR, die dieses System ab 1963 eingeführt hatte, jede Familie 20 Mark für das erste Kind. Diese Summe wurde sukzessive erhöht, etwa erhielt das dritte Kind ab 1975 50 Mark.
Im Jahr 1989 betrug das Kindergeld in der BRD 100 DM pro Kind, während in der DDR 50 Mark gezahlt wurden. Der Unterschied in der Kaufkraft führte dazu, dass das Kindergeld in der DDR trotz nominell geringerer Beträge wertvoller erschien.
Einfluss der politischen Systeme
Die politischen Systeme beider Staaten hatten großen Einfluss auf die unterschiedlichen Ansätze zur Kindergeldunterstützung. In der DDR war die Kindergeldunterschiede Teil eines umfassenderen Systems der Familienförderung, das kostenloser Zugang zu Kinderbetreuung und Bildungsangeboten sowie Erziehungsurlaub umfasste. Die Erwerbsquote von Frauen lag Ende der 80er Jahre bei beeindruckenden 91,2 Prozent, während Männer durchschnittlich nur 10 Stunden pro Woche im Haushalt tätig waren.
In der BRD hingegen lag der Fokus stärker auf der finanziellen Unterstützung durch Kindergeld zzgl. Steuerbegünstigungen. Trotzdem belief sich die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder auf 8 Millionen im Jahr 1989 im Vergleich zu 1,5 Millionen in der DDR. Dabei wurden 35% der staatlichen Ausgaben in der DDR gezielt für Familienpolitik verwendet.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kindergeldunterschiede zwischen der BRD vs. DDR sowohl in der Höhe der gezahlten Beträge als auch in der Struktur und Bedeutung der damit verbundenen Leistungen deutlich variieren.
Die Bedeutung von Kindergeld für Familien
Das Kindergeld spielt eine entscheidende Rolle für die Unterstützung von Familien in Deutschland. Es dient nicht nur als direkte finanzielle Hilfe, sondern stellt auch eine wichtige steuerliche Entlastung dar. Somit trägt das Kindergeld wesentlich zur Verbesserung der Lebensqualität und der Chancen von Kindern in Deutschland bei.
Wirtschaftliche Unterstützung
Für viele Familien stellt das Kindergeld eine unverzichtbare finanzielle Unterstützung dar. Insbesondere Familien mit niedrigem Einkommen profitieren von dieser Leistung, da sie hilft, die Grundbedürfnisse der Kinder zu decken. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Kind und wird voraussichtlich im Jahr 2026 auf 259 Euro erhöht. Dank der Bedeutung von Kindergeld können Eltern sicherstellen, dass ihre Kinder gut versorgt sind.
Steuerliche Entlastung
Das Kindergeld bietet auch steuerliche Vorteile. Bei einem hohen zu versteuernden Einkommen ist die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag oft höher als das erhaltene Kindergeld. Ab einem Einkommen von rund 140.000 Euro beträgt der Unterschied 760 Euro. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld günstiger ist. Diese steuerliche Unterstützung für Familien entlastet das Familienbudget und ermöglicht es Eltern, sich stärker auf die Förderung ihrer Kinder zu konzentrieren.
Die ersten gesetzlichen Regelungen
Die rechtliche Grundlage für das Kindergeld ist im Einkommensteuergesetz und im Bundeskindergeldgesetz verankert. Diese Gesetze regeln die Zuständigkeit sowie die Bedingungen für die Gewährung und mögliche Strafmaßnahmen bei Missbrauch der Leistungen.
Gesetze im Einkommensteuergesetz und Bundeskindergeldgesetz
Das Bundeskindergeldgesetz, auch als BKGG bekannt, trat am 30. Juni 1979 in Kraft und markierte einen wichtigen Meilenstein in der Sozialpolitik Deutschlands. Parallel dazu finden sich wesentliche Bestimmungen zur Regelung des Kindergeldes auch im Einkommensteuergesetz. Anspruch auf das Kindergeld haben Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Zudem sind Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich nach den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes anspruchsberechtigt.
Änderungen der Rechtsgrundlagen
Im Laufe der Jahrzehnte wurden die Rechtsgrundlagen für das Kindergeld immer wieder angepasst. Ein wichtiger Schritt war die Reform im Jahr 1983, als der Steuerfreibetrag wiedereingeführt wurde. Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Eine bemerkenswerte Änderung erfolgte auch im Jahr 1975 mit der Aufhebung der Einkommensgrenze für das erste Kindergeld. Die kontinuierlichen Anpassungen und das Fortschreiten der Gesetzgebung, insbesondere im Bundeskindergeldgesetz, zeigen die Bedeutung des Rechtsinstruments zur Sicherung der wirtschaftlichen Unterstützung von Familien in Deutschland.
Warum das Kindergeld nie an Bedeutung verloren hat
Das Kindergeld hat in Deutschland über die Jahrzehnte hinweg eine konstante und bedeutende Rolle in der Familienpolitik eingenommen. Die Langzeitwirkung von Kindergeld ist unbestreitbar, denn es bietet nicht nur finanzielle Unterstützung für Familien, sondern fördert auch die gesellschaftliche Integration und Chancengleichheit. Diese soziale Leistung war stets ein verlässlicher Pfeiler, der Familien mit Kindern entlastet.
Ein entscheidender Faktor für die nachhaltige Bedeutung von Kindergeld ist seine Anpassung an wirtschaftliche und soziale Veränderungen. So betragen die aktuellen Kindergeldsätze 204 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, 210 Euro für das dritte Kind und 235 Euro für jedes weitere Kind. Zudem wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt, unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zum 25. Lebensjahr. Geplante Erhöhungen ab 2025 und 2026 verdeutlichen, dass der Staat diese Unterstützung kontinuierlich an die Lebenshaltungskosten anpasst.
Die Bedeutung von Kindergeld zeigt sich auch in seiner breiten Inanspruchnahme durch Familien unabhängig von ihrem Einkommen. Der Betrag wird als Einkommen des Kindes gewertet und fließt in die Berechnungen für Sozialleistungen ein. Zudem bietet es Eltern ab einem bestimmten Alter des Kindes die Wahl zwischen dem Kinderfreibetrag und dem Kindergeld, wodurch stets die für die Familie günstigere Option gewählt wird.
Insgesamt ist das Kindergeld ein essenzieller Bestandteil der deutschen Sozialpolitik. Die kontinuierlichen Reformen und Erhöhungen stellen sicher, dass es seiner Funktion als tragende Säule der finanziellen Unterstützung für Familien gerecht wird und somit nie an Bedeutung verliert.